Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Zielsetzung ist es, die Persönlichkeitsrechte der Menschen in der EU noch besser als bisher zu schützen. Die Veränderungen betreffen uns alle. Jeder Verein und jeder Verband ist verpflichtet, seine bisherigen Maßnahmen im Bereich des Datenschutzes zu überprüfen und diese an die neue gesetzliche Situation anzupassen. Grund zur Sorge besteht nach Auffassung des Landessportbundes Niedersachsen mit Blick auf die Neuerungen nicht.
Grundsätzlich gelten wesentliche Inhalte des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes weiterhin. Hinzu kommen vor allem Aufzeichnungs- und Nachweispflichten über durchgeführte Aktivitäten im Datenschutz, die die Vereine zu erfüllen haben. Genau an dieser Stelle bietet der LandesSportBund Niedersachsen den Vereinen Hilfe an, mit der es möglich ist, diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden:
1. Sie finden auf der Website des LandesSportBundes Niedersachsen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Schritt für Schritt die datenschutzrechtlichen Gegebenheiten und Erfordernisse Ihres Vereins erfassen können. Dieser Leitfaden wird ergänzt durch konkrete Mustervorlagen, die Sie bei Bedarf auf Ihren Verein bezogen nutzen können. Wenn Sie den Leitfaden Schritt für Schritt abarbeiten und die entsprechenden Aufzeichnungen aufbewahren, liegt Ihnen bereits eine aussagekräftige Dokumentation der datenschutzrechtlichen Aktivitäten des Vereins vor, die gegenüber den Datenschutzbehörden als Nachweis eines geordneten Datenschutzmanagements verwandt werden kann.
2. Umfangreiche zusätzliche Informationen, Musterschreiben und -formulare erhalten Sie darüber hinaus auf der Vereinsberatungsplattform VIBSS. Diese ist ebenfalls über die LSB-Website erreichbar.
3. Sollten Sie im Ergebnis Ihrer Ermittlungen einen Datenschutzbeauftragten benötigen oder möchte sich die vom Vereinsvorstand betraute Person zielgerichtet auf Vereinsbedürfnisse schulen lassen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sportbund. Der LSB wird zahlreiche zusätzliche Informations-Sonderveranstaltungen auf Basis unserer bewährten Qualifix-Seminare zur EU-Datenschutzgrundverordnung über die Sportbünde ermöglichen. Die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung kann als Qualifikationsnachweis der erforderlichen Sachkunde des Datenschutzbeauftragten dienen.
Reinhard Rawe, der Vorsitzende des LSB Niedersachsen ist zuversichtlich, den Vereinen mit diesen Angeboten die erforderlichen Hilfsmittel bereitzustellen, damit diese die gesetzlichen Anforderungen effizient und mit vertretbarem Aufwand erfüllen können.